Zur Mitnahme von Passagieren in Tragschraubern ist eine Passagierberechtigung (umgangssprachlich PAX) notwendig. Um eine Passagierberechtigung zu Erwerben, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Der zweite 200 km Überlandflug mit Fluglehrer kann als Prüfungsflug gewertet werden.
Es gilt nach LuftPersV § 122 zu beachten:
Bei Bewerbern mit gültiger Lizenz für Privatflugzeugführer, Segelflugzeugführer oder Führer anderer motorbetriebene Luftfahrzeuge mit eingetragener Passagierberechtigung wird die Passagierberechtigung für Tragschrauber bei Erteilung der Tragschrauberlizenz ohne weiteren Nachweis mit eingetragen.